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Steuererklärungen

FJ Pfeiffer ・ Dipl. Finanzwirt (FH)

Steuererklärungen

Steuererklärungen sind eine lästige Pflicht. Wer zur Abgabe verpflichtet ist, wird durch die einschlägigen Steuergesetze bestimmt. Beispielhaft genannt seien hierzu

  • Einkommensteuererklärung,
  • Körperschaftsteuererklärung,
  • Umsatzsteuererklärung und
  • Gewerbesteuererklärung.
  • Aber auch - und oft sehr viel komplizierter - Erbschaftssteuererklärungen.

Das machen wir für Sie

Sind Sie Unternehmer, Arbeitnehmer, Vermieter, Kapitalanleger oder sonstige Privatperson? Wir erledigen das für Sie!

Im persönlichen Gespräch stellen wir die notwendigen Fragen zur Erstellung der optimalen Erklärung. Hierbei erhalten Sie Tipps und Hinweise zur Steuergestaltung für das abgelaufene Jahr, wie auch für die Zukunft.

Steuerberater-Kanzlei Pfeiffer in Wegberg
Steuerberater-Kanzlei FJ Pfeiffer in Wegberg