Steuerberatungsgebühren
Die Steuerberatungsgebührenverordnung regelt grundsätzlich, was der Berater verlangen darf. Sie gewährt aber auch erhebliche Ermessensspielräume. Diese beziehen sich auf Arbeitsumfang, Schwierigkeit der Leistung, Beratungsrisiko und soziale Erwägungen. In der Regel wird im Vorfeld zur Auftragserteilung eine Kostenschätzung möglich sein und durchgeführt.
Können Sie nicht mal eben? ... ist eine schwierige Sache, weil das jeden Tag zig mal auftaucht und bedarf auch eines Honorars, denn wer möchte gerne ständig kostenlos arbeiten...
Der Unterschied zwischen Beratungsgespräch und Kennenlerngespräch
Das Kennenlerngespräch ist natürlich kostenlos. Hierbei geht es allerdings - wie der Name es sagt - um das Kennenlernen. Steuerliche Sachverhalte werden hierbei nicht geklärt. Dies bedarf eines kostenpflichtigen Beratungsgespräches.
Kosten können von der Steuer absetzbar sein
Steuerberatungskosten können, soweit sie mit beruflichen Einkünften in Zusammenhang stehen, als Kosten von der Steuer abgesetzt werden.
Bei gewerblichen und Einkünften aus selbständiger Tätigkeit liegen in der Regel Betriebsausgaben vor.
Vereinbaren Sie gerne einen passenden Termin für ein persönliches Kennenlerngespräch.
